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Philipp Friedrich Umbscheiden (1816-1870)

zuletzt aktualisiert: 10.02.2009

von Günther Volz

Bei der Wahl zur deutschen Nationalversammlung am 28. April 1848 kandidierten im Wahlkreis Bergzabern drei Männer aus den Reihen des pfälzischen Volksvereins: der Publizist Georg Friedrich Kolb (Speyer), der Advokat Friedrich Schüler (Zweibrücken) und der Friedensrichter Philipp Friedrich Umbscheiden (Dahn). Das Mandat ging an den Dahner, denn seine beiden Konkurrenten hatten jeweils ein Direktmandat in anderen Wahlkreisen angenommen: Kolb in seiner Vaterstadt Speyer und Schüler im Wahlbezirk Lauterecken. Philipp Umbscheiden war freilich in seinem Wahlkreis kein Unbekannter, denn sein Vater hatte über ein Jahrzehnt am Bergzaberner Friedensgericht gewirkt. Am 8. Oktober 1816 in Grünstadt geboren, hatte der Sohn nach dem Gymnasium Rechtswissenschaft in Erlangen und Würzburg studiert und war Mitglied in der „Alten Germania“ und dem „Corps Baruthia“ zu Erlangen gewesen.


Vor 1848 war Umbscheiden der bayerischen Staatsregierung in keiner Weise durch seine republikanische Gesinnung aufgefallen. In der Frankfurter Paulskirche gehörte er zur Fraktion „Deutscher Hof“, einem Zusammenschluss der linken Mitte. Wie viele seiner Fraktionskollegen stimmte er gegen das „Erbkaisertum“. Das Parlament wählte ihn in den „Ausschuss für die Durchführung der Reichsverfassung“, und folgerichtig spielte Umbscheiden eine aktive Rolle in der „Reichsverfassungskampagne“ des Jahres 1849, vor allem im pfälzischen „Volksverein“. Am 30. April unterschrieb er den Aufruf „An die Bewohner der Pfalz“. Sein Bruder Franz kämpfte 1849 im Freikorps Blenker und wurde 1850 in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Philipp Umbscheiden behielt sein Mandat bis zur gewaltsamen Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments. Im Jahre 1850 wurde er in den Ruhestand versetzt, und zwar mit der Begründung, er habe die „Grundsätze der extremen Linken“ verfochten. Umbscheiden hatte sich in die Schweiz begeben, kehrte nach seiner Amnestierung jedoch wieder in die Pfalz zurück.


1854 nahm er an einem „Demokraten-Essen“ in Dürkheim teil. Im Jahre 1861 zog er für den Wahlbezirk Landau in den Bayerischen Landtag ein. Viele Jahre wirkte er im „Ausschuss für die Gegenstände der Justiz“. Im Landtag von 1863 galt er als Wortführer der großdeutsch gesonnenen Liberalen; er propagierte die Schaffung eines Bundestaates, in dem sich Preußen und Österreich einer Zentralgewalt unterordnen sollten. Darüber hinaus engagierte er sich in der Pfälzischen Landeskirche, indem er die Errungenschaften der seit 1818 in der Pfalz bestehenden Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden gegen ihre Gegner verteidigte. Am 15. März 1868 wurde er zum königlichen Appellationsgerichtsrat ernannt, „wodurch wenigstens einigermaßen das große, durch blinde Wut ihm zugefügte Unrecht wieder gut gemacht worden ist“ - so der Nachruf der Fortschrittspartei in Bayern. Philipp Umbscheiden erlebte den Ausbruch des deutsch-französischen Krieges nicht mehr. Er verstarb am 9. Juli 1870 in München.


Literatur:

  • Volz, Günther: Märzbewegung und Wahlen zur Nationalversammlung 1848 vor allem im Gebiet der Südpfalz. In: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 97 (1999), 435 – 460.
  • Volz, Günther: Philipp Friedrich Umbscheiden (1816-1870). Vertreter der Südpfalz in der deutschen Nationalversammlung und im bayerischen Landtag. Anwalt des Protestantenvereins der Pfalz, in: Kaiserslautern Jahrbuch für pfälzische Geschichte und Volkskunde 12 (2012), S. 271-283.
  • Schieder, Theodor: Die kleindeutsche Partei in Bayern in den Kämpfen um die nationale Einheit 1863 - 1871, München 1936.

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